Trenitalia S.p.A. und die Verbraucherverbände haben ein Schlichtungsprotokoll unterzeichnet, um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Trenitalia schneller und effizienter zu gestalten. 

In Anwendung des Gesetzesdekrets Nr. 130 vom 6. August 2015 über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (ADR) ist die Paritätische Schlichtungsstelle von Trenitalia S.p.A. – Verbraucherverbände im Verzeichnis der ADR-Stellen bei der Regulierungsbehörde für den Verkehrssektor eingetragen.

Haben Sie innerhalb von 30 Tagen keine Antwort auf Ihre Beschwerde oder Ihren Antrag auf Rückerstattung bzw. Entschädigung erhalten oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, können Sie einen Schlichtungsantrag stellen.

Sie können den Schlichtungsantrag wie folgt einreichen:

  • über dieses Online-Formular (Italienisch)
  • durch Ausfüllen des Formulars, das auf dieser Website, in den Kundenservicebüros von Trenitalia sowie bei den Verbraucherverbänden erhältlich ist, und anschließende Übersendung per Einschreiben mit Rückschein an das Schlichtungsbüro von Trenitalia, Piazza della Croce Rossa 1, 00161 Rom.
  • über einen der Verbraucherverbände, die das Schlichtungsprotokoll mit Trenitalia unterzeichnet haben.

Der Schlichtungsantrag muss sich auf die von Ihnen eingereichte Beschwerde, den Antrag auf Erstattung oder den Antrag auf Entschädigung beziehen.

Sind Sie mit mehreren Personen gereist, muss jede Person einen eigenen Schlichtungsantrag stellen.

Sie können den Verbraucherverband frei wählen, der das Schlichtungsverfahren in Ihrem Namen begleitet. Andernfalls weist Ihnen Trenitalia nach dem Rotationsprinzip einen der Verbraucherverbände zu, die das Schlichtungsprotokoll unterzeichnet haben.

italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.

Die Schlichtungskommission, die sich aus von Trenitalia und den Verbraucherverbänden benannten Schlichtern zusammensetzt, prüft den Antrag unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Verbraucherschutzbestimmungen, der regulatorischen Maßnahmen sowie der Transportbedingungen von Trenitalia.
Die Schlichtungskommission handelt nach den Grundsätzen der Billigkeit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.

Der Schlichtungsvorschlag kann vom Fahrgast abgelehnt oder angenommen werden. Im Falle der Annahme entfaltet er die Wirkung eines Vergleichs im Sinne von Art. 1965 des italienischen Zivilgesetzbuches.

Das Schlichtungsverfahren betrifft Beschwerden, Anträge auf Rückerstattung und Anträge auf Entschädigung, die gleichzeitig die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a) Die Reise wurde mit einem Zug von Trenitalia durchgeführt und Abfahrts- sowie Zielort liegen auf italienischem Staatsgebiet.
b) Es besteht eine Abweichung zwischen einer von Trenitalia in offiziellen Dokumenten übernommenen Verpflichtung (Verordnung (EU) 2021/782, Beschlüsse der Regulierungsbehörde für den Verkehrssektor (ART), Allgemeine Transportbedingungen von Trenitalia sowie andere Dokumente, aus denen sich eine Verpflichtung von Trenitalia gegenüber dem Fahrgast/Verbraucher bzw. Nutzer ergibt, wie beispielsweise – jedoch nicht abschließend – Dienstleistungsverträge, Servicecharta, auf der Website www.trenitalia.com verfügbare kommerzielle Informationen usw.) und der vom Fahrgast/Verbraucher bzw. Nutzer tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung.
 

Anwendungsbereich des Verfahrens der Paritätischen Verhandlung – Eurocity- und Euronight-Züge

Für internationale Reisen mit Eurocity- und Euronight-Zügen, die von Trenitalia in Zusammenarbeit mit anderen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, betrifft das Verfahren Beschwerden, Anträge auf Rückerstattung und Anträge auf Entschädigung, die gleichzeitig die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a) Trenitalia ist für den betroffenen Reiseabschnitt auf italienischem Staatsgebiet das Eisenbahnverkehrsunternehmen.
b) Die Leistungsstörung ist auf italienischem Staatsgebiet eingetreten.
c) Der Fahrschein wurde über die offiziellen Verkaufskanäle von Trenitalia erworben.
d) Bei Trenitalia wurde eine Beschwerde, ein Antrag auf Rückerstattung oder ein Antrag auf Entschädigung eingereicht und der Fahrgast/Verbraucher bzw. Nutzer hat entweder eine als nicht zufriedenstellend erachtete Antwort erhalten oder innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erhalten.
e) Es besteht eine Abweichung zwischen einer von Trenitalia in offiziellen Dokumenten übernommenen Verpflichtung (Verordnung (EU) 2021/782, Beschlüsse der Regulierungsbehörde für den Verkehrssektor, Allgemeine Transportbedingungen von Trenitalia sowie andere Dokumente, aus denen sich eine Verpflichtung von Trenitalia gegenüber dem Fahrgast/Verbraucher bzw. Nutzer ergibt, wie beispielsweise – jedoch nicht abschließend – Dienstleistungsverträge, Servicecharta, auf der Website www.trenitalia.com verfügbare kommerzielle Informationen usw.) und der vom Fahrgast/Verbraucher bzw. Nutzer tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung.

Die Liste der Züge, die von Trenitalia in Zusammenarbeit mit ausländischen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, wird regelmäßig aktualisiert und kann in den Allgemeinen Transportbedingungen – Teil IV – Internationaler Verkehr eingesehen werden. (Italienisch)