Sollte Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend beantwortet worden sein oder Sie innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung keine Antwort erhalten haben, können Sie das Schlichtungsverfahren beantragen.
Der Antrag auf Schlichtung muss folgendermaßen eingereicht werden:
Der Antrag muss sich auf eine einzige Beschwerde beziehen.
Wenn mehrere Personen reisen, muss der Antrag von jedem Reisenden einzeln ausgefüllt werden.
Sollte der Kunde nicht angeben, welcher Verband ihn im Schlichtungsverfahren vertreten soll, leitet Trenitalia den Antrag an einen der Verbraucherverbände weiter, welche das Protokoll ihrerseits unterzeichnet haben.
Das Schlichtungsverfahren wird in italienischer Sprache durchgeführt; Anträge können sowohl auf Italienisch als auch auf Englisch eingereicht werden.
Die Schlichtungskommission, die sich aus von Trenitalia und den Verbraucherverbänden ernannten Schlichtern zusammensetzt, untersucht den Antrag unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen, der Branchenvorschriften und der Verbraucherschutzbestimmungen und prüft nach den Grundsätzen der Fairness die Möglichkeit, einen für die Parteien akzeptablen Schlichtungsvorschlag zu formulieren, der in jedem Fall dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird.
Die gemeinsame Verhandlung wird als Vergleichsvereinbarung gemäß Artikel 1965 des Zivilgesetzbuches wirksam.
Das Schlichtungsverfahren erstreckt sich auf Beschwerden, die die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen: