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Das Schlichtungsverfahren für regionale Dienste

Sollte Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend beantwortet worden sein oder Sie innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung keine Antwort erhalten haben, können Sie das Schlichtungsverfahren beantragen.

  • Wie funktioniert die Schlichtung?

    Der Antrag auf Schlichtung muss folgendermaßen eingereicht werden:

    •  indem Sie das Formular  ausfüllen, das auf der Trenitalia-Website, in den Trenitalia-Kundendienstbüros und bei den Verbraucherverbänden erhältlich ist, und es abschicken:
      -   direkt bei der gemeinsamen regionalen Schlichtungsstelle von Trenitalia, Piazza della Croce Rossa 1, 00161 - Rom (per Fax 0644104769, Einschreiben mit Rückschein);
      -   über einen der Verbraucherverbände, welche die Absichtserklärung mit Trenitalia unterzeichnet haben

    • Nur bei grenzüberschreitenden Online-Ticketkäufen von EU-Bürgern kann der Schlichtungsantrag auch über das von der Europäischen Kommission verwaltete ODR eingereicht werden, das unter folgender Adresse erreichbar ist https://webgate.ec.europa.eu/odr
       

    Der Antrag muss sich auf eine einzige Beschwerde beziehen.

    Wenn mehrere Personen reisen, muss der Antrag von jedem Reisenden einzeln ausgefüllt werden.

    Sollte der Kunde nicht angeben, welcher Verband ihn im Schlichtungsverfahren vertreten soll, leitet Trenitalia den Antrag an einen der Verbraucherverbände weiter, welche das Protokoll ihrerseits unterzeichnet haben.

    Das Schlichtungsverfahren wird in italienischer Sprache durchgeführt; Anträge können sowohl auf Italienisch als auch auf Englisch eingereicht werden.

    Die Schlichtungskommission, die sich aus von Trenitalia und den Verbraucherverbänden ernannten Schlichtern zusammensetzt, untersucht den Antrag unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen, der Branchenvorschriften und der Verbraucherschutzbestimmungen und prüft nach den Grundsätzen der Fairness die Möglichkeit, einen für die Parteien akzeptablen Schlichtungsvorschlag zu formulieren, der in jedem Fall dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird.

    Die gemeinsame Verhandlung wird als Vergleichsvereinbarung gemäß Artikel 1965 des Zivilgesetzbuches wirksam.

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Schlichtung?

    Das Schlichtungsverfahren erstreckt sich auf Beschwerden, die die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • für Fahrten in allen Zügen des Regionalverkehrs von Trenitalia;

    • die auf eine Abweichung zwischen einer Verpflichtung von Trenitalia, die in den offiziellen Dokumenten (Beförderungsbedingungen, kommerzielle Informationen auf der Website www.trenitalia.com, Service-Charta, Service-Verträge, von ART veröffentlichte Dokumente, europäische Referenzvorschriften) angenommen wird, und dem, was der Passagier tatsächlich nutzt, hinweisen.