Haben Sie auf Ihre Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort oder innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung keine Antwort erhalten, können Sie die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.
Der Schlichtungsantrag ist zu übermitteln:
Der Antrag darf nur eine einzige Beschwerde enthalten. Bei Reisen mit mehreren Personen ist der Antrag von jedem Reisenden einzeln auszufüllen.
WICHTIGER HINWEIS: Das E-Mail-Postfach ist nur für den Empfang von Schlichtungsformularen bestimmt.
Gibt der Kunde den Verbraucherverband, der ihn im Rahmen der Schlichtung vertritt, nicht an, ordnet Trenitalia den Antrag turnusmäßig einem der die Absichtserklärung unterzeichnenden Verbraucherverbände zu.
Das Schlichtungsverfahren wird in italienischer Sprache geführt. Anträge können sowohl in italienischer als auch englischer Sprache gestellt werden.
Die Schlichtungskommission, die sich aus von Trenitalia und den Verbraucherverbänden benannten Schlichtern zusammensetzt, wird den Antrag unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen, branchenspezifischen Regelungen und Verbraucherschutzvorschriften prüfen und nach Billigkeitsgrundsätzen die Möglichkeit abwägen, einen für die Parteien zufriedenstellenden Schlichtungsvorschlag zu formulieren, der dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird.
Die paritätische Übereinkunft hat die Wirkung eines Vergleichs im Sinne von Artikel 1965 des italienischen Zivilgesetzbuches.
Das Schlichtungsverfahren betrifft Beschwerden, die die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen: